1&1 klagt gegen Bußgeldbescheid der Datenschutzbehörde

Bußgeld ist unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundgesetz. 

Montabaur, 09. Dezember 2019. Die 1&1 Telecom GmbH wird den gegen sie erlassenen Bußgeldbescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bundesdatenschutzbeauftragter) nicht akzeptieren und dagegen klagen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat für einen Einzelfall ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro verhängt. Die Behörde wirft 1&1 vor, durch eine nicht den Standards entsprechende Authentifizierung am Telefon technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten nicht eingehalten zu haben.

In diesem Verfahren ging es nicht um den generellen Schutz der bei 1&1 gespeicherten Daten, sondern um die Frage, wie Kunden auf ihre Vertragsinformationen zugreifen können. Der fragliche Fall ereignete sich bereits 2018. Konkret ging es um die telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners. Die zuständige Mitarbeiterin erfüllte dabei alle Anforderungen der damals bei 1&1 gültigen Sicherheitsrichtlinien. Zu diesem Zeitpunkt war eine Zwei-Faktor-Authentifizierung üblich, einen einheitlichen Marktstandard für höhere Sicherheitsanforderungen gab es nicht.

Seitdem hat 1&1 die Sicherheitsanforderungen kontinuierlich weiter-entwickelt. So wurde beispielsweise zwischenzeitlich eine dreistufige Authentifizierung eingeführt und in den nächsten Tagen wird 1&1 – als eines der ersten Unternehmen seiner Branche – jedem Kunden eine persönliche Service-PIN bereitstellen.

Die Datenschutzbeauftragte von 1&1, Dr. Julia Zirfas, betont die hohen Sicherheitsstandards des Unternehmens: „Die Sicherheit der Daten vieler Millionen Kunden hat für uns oberste Priorität. Deshalb hält sich 1&1 strikt an die geltenden Datenschutzvorschriften.“

„Das Bußgeld ist absolut unverhältnismäßig. Die neue Bußgeldregelung, nach der die Summe berechnet wurde und die für die gesamte deutsche Wirtschaft gilt, wurde am 14. Oktober 2019 veröffentlicht und orientiert sich am jährlichen Konzern-Umsatz. So können bereits kleinste Abweichungen riesige Geldbußen zur Folge haben. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Umsatz allerdings nicht als Kriterium für die Bemessung der Bußgeldhöhe vorgesehen. Darüber hinaus verstößt die neue Bußgeldlogik gegen das Grundgesetz, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit.“

 

Über die 1&1 Telecom GmbH

Die 1&1 Telecom GmbH ist ein führender DSL- und Mobilfunkanbieter in Deutschland. Sie ist eine Tochtergesellschaft der 1&1 Drillisch AG, die mit rund 14 Millionen Kundenverträgen zu den großen netzunabhängigen Telekommunikationsanbietern gehört. Die 1&1 Drillisch AG ist Teil der United Internet Gruppe, zu der auch alle anderen 1&1-Gesellschaften gehören.