United Internet: Vodafone/Unitymedia-Deal ist nicht genehmigungsfähig

Montabaur, 9. Mai 2018. Die United Internet AG, zu deren Unternehmensgruppe u.a. Marken wie 1&1, GMX, Web.de, Strato, 1&1 Versatel sowie die Mobilfunk-Marken von Drillisch Online gehören, hält die geplante Übernahme von Unitymedia durch Vodafone für nicht genehmigungsfähig, da sie gravierende Auswirkungen auf den Wettbewerb hätte und zur Bildung eines Duopols von Vodafone und Deutsche Telekom bei der für Deutschlands Zukunft wichtigsten Infrastruktur führen würde. Die Verbraucher hätten durch die Übernahme keine Vorteile, ganz im Gegenteil würden die Wahlmöglichkeiten unter verschiedenen Anbietern stark eingeschränkt.

Dazu äußert sich der Vorstandsvorsitzende der United Internet AG, Ralph Dommermuth, folgendermaßen:

„Der angekündigte Zusammenschluss hätte enorme Auswirkungen auf den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt. Zusammen mit der Telekom würde Vodafone ein Duopol bilden, also zwei Große, die sich den Markt im Wesentlichen aufteilen. Und das ohne zusätzlichen Nutzen für die Verbraucher, denn sowohl Vodafone als auch Unitymedia bieten bereits Gigabit-Bandbreiten an und haben deren weiteren Ausbau angekündigt. Die geplante Übernahme bringt also den Konsumenten keinen Zusatznutzen, sondern schafft lediglich Wettbewerbsvorteile für Vodafone.“

Dommermuth fährt fort: „Im Konzert mit der Deutschen Telekom kann Vodafone künftig in weiten Teilen Deutschlands kombinierte Telefon-/Internet-/TV-Kabel- und Mobilfunkpakete anbieten und die Preise diktieren. Denn Telekom und Vodafone verfügen bereits heute über ca. 2/3 des deutschen Mobilfunk-Marktes und würden nach einer Übernahme von Unitymedia durch Vodafone außerdem rund 90 % der deutschen Hausanschlüsse für Telefon, Internet und TV besitzen. Ein solcher Zusammenschluss ist daher nicht genehmigungsfähig – allenfalls mit erheblichen Auflagen, die sowohl im Festnetz wie auch beim Mobilfunk den Wettbewerb langfristig sichern. Dazu gehört vor allem die dauerhafte Verpflichtung zur Vermietung von Netzbestandteilen an andere Festnetz- und Mobilfunkanbieter.“