Glasfaser und 5G – United Internet und Deutsche Telekom vor Einigung über Ausbau. Dommermuth: „Es hängt nur noch von fünf Worten ab.“

Montabaur, 14. August 2018. Die United Internet AG begrüßt den Vorschlag des CEO der Deutschen Telekom AG, Timotheus Höttges, zum gemeinsamen Ausbau des Glasfasernetzes in verschiedenen Regionen Deutschlands.

Dazu erklärt der CEO der United Internet AG, Ralph Dommermuth: „Ich begrüße das Angebot von Herrn Höttges gemeinsam mit uns über 5 Mio. Haushalte mit Glasfaser-Hausanschlüssen zu versorgen und sage unsere Beteiligung zu. Im Interesse unserer Unternehmen, vor allem aber auch im Interesse der Menschen in Deutschland, ist es richtig, die Kräfte der beiden größten deutschen Anbieter zu bündeln und diese wichtige Zukunftstechnologie gemeinsam zu stemmen. Das von Herrn Höttges vorgeschlagene 50:50 Beteiligungsverhältnis möchte ich allerdings relativieren: Unser DSL-Kundenbestand ist nur ein Drittel so groß wie der der Deutschen Telekom und daher werden wir die neuen Netze nicht in gleichem Maße auslasten können. Aber wir beteiligen uns gern im fairen Verhältnis unseres Marktanteils – das führt zu einem 75:25 Joint Venture.“

Weiter führt Dommermuth aus:
„Flächendeckende Glasfasernetze dienen nicht nur dem Anschluss von Haushalten, sondern sind auch die Basis für den zukünftigen Anschluss leistungsstarker 5G-Antennen. Ich denke, dass wir uns auch bei beiden zu 5G von Herrn Höttges angesprochenen Punkten schnell mit der Telekom einigen können.

Konkret können wir die von Herrn Höttges geäußerte Sorge nehmen, dass wir per National Roaming auf das neue 5G-Netz der Telekom zugreifen wollen. Vielmehr können wir auf ein verpflichtendes National Roaming bei künftigen 5G-Netzen verzichten, denn über diese neuen Netze sollen sich ja ab 2020 die Mobilfunknetzbetreiber im Wettbewerb differenzieren. Unabdingbar für jeden Neueinsteiger ist aber die Möglichkeit vorhandene 2G/3G/4G-Infrastrukturen nutzen zu können. Denn Kunden erwarten heutzutage auch bei einem neuen Mobilfunknetz eine flächendeckende Verfügbarkeit, die aber nicht kurzfristig zu realisieren ist.

Und genau wie Herr Höttges setzen wir beim National Roaming auf faire, kommerzielle Vereinbarungen, nicht auf regulierte Preise. Herr Höttges ist besorgt, dass wir sein Netz dort, wo unser neues Netz noch nicht verfügbar sein wird, zu „sehr niedrigen Preisen“ mieten wollen. Diese Sorge kann ich nachvollziehen. Umgekehrt bitte ich aber auch um sein Verständnis, dass die Preisforderungen der Telekom zu hoch sein könnten und uns daran hindern könnten, marktfähige Kundenangebote zu machen. Damit ein unterschiedliches subjektives Verständnis zu fairen Konditionen nicht zu jahrelangen Blockadesituationen führt, brauchen wir im Notfall einen Schiedsrichter, der schnell objektiv entscheidet. Dazu schlage ich Herrn Höttges erneut die Bundesnetzagentur vor – sie hat die größte Kompetenz. Übrigens ist eine solche Regelung auch in anderen Ländern üblich und wurde genauso auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für den Glasfaserausbau vorgesehen. Wenn diese Regel demnächst auch für 5G gilt, dann sind wir uns mit der Telekom einig. Alles hängt also nur noch von fünf Worten ab: ‚Im Streitfall entscheidet die Bundesnetzagentur‘.“