Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR: United Internet beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 150 Mio. EUR

Montabaur, den 1. April 2020. Der Vorstand der United Internet AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein neues Aktienrückkaufprogramm aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 5.000.000 Aktien der Gesellschaft (das entspricht ca. 2,58 % des Grundkapitals von 194.000.000 EUR) über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 150 Mio. EUR. Das Programm soll am 3. April 2020 beginnen und wird längstens bis zum 31. August 2020 laufen.

Damit macht die United Internet AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 18. Mai 2017 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 18. September 2020 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen. Auf Basis der Ermächtigung wurden bisher 12.635.523 Aktien (ca. 6,51 % des Grundkapitals) erworben. Die Gesellschaft hält aktuell 6.338.513 eigene Aktien (ca. 3,27 % des Grundkapitals).

Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 zulässigen Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission orientieren. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die United Internet AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.