Corporate Governance Erklärung 2016

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der United Internet AG
Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Die United Internet AG hat den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in ihrer geltenden Fassung vom 5. Mai 2015 („Kodex“) seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 5. März 2015 entsprochen, wobei bis zur Bekanntmachung des Kodex im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015 die Fassung vom 24. Juni 2014 zugrunde gelegt wurde, und plant, diesen Empfehlungen auch weiterhin zu entsprechen, jeweils mit folgenden Ausnahme:

  • Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Kodex-Ziffer 3.8)

    Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Selbstbehalt vor. Dies ist auch künftig nicht vorgesehen, da die United Internet AG grundsätzlich nicht der Ansicht ist, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden können.

  • Vertikaler Vergleich bei der Festlegung der Vorstandsvergütung (Ziffer 4.2.2)

    Die Empfehlung eines vertikalen Vergütungsvergleichs gilt seit Bekanntmachung der Vorfassung des Kodex im Bundesanzeiger am 10. Juni 2013. Der Aufsichtsrat hat bisher bei hiernach erfolgten Vergütungsentscheidungen einen Vergütungsvergleich lediglich mit dem oberen Führungskreis herangezogen. Bei zukünftigen Vergütungsentscheidungen beabsichtigt der Aufsichtsrat, der Empfehlung nach Ziffer 4.2.2 Absatz 2 Satz 3 des Kodex uneingeschränkt zu entsprechen.

  • Betragsmäßige Höchstgrenzen bei der Vorstandsvergütung (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6)

    Die Vereinbarungen über die Vergütung der Vorstandsmitglieder sehen keine betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt vor. Für variable Vergütungsteile sind Höchstgrenzen vorgesehen, die aber nicht betragsmäßig, sondern in Prozent eines festen Betrags ausgedrückt sind. Da der Aufsichtsrat die von der Kodexempfehlung angestrebte grundsätzliche Begrenzung der Vorstandvergütung bereits durch die derzeitigen Regelungen in den Vergütungsvereinbarungen für ausreichend gewährleistet hält, beabsichtigt er auch zukünftig nicht, der Empfehlung des Kodex nach Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6 vollumfänglich zu folgen.

  • Ausschüsse (Ziffer 5.3)

    Der Aufsichtsrat hat angesichts seiner gegenwärtigen Größe von drei Mitgliedern keine Ausschüsse gebildet und nimmt sämtliche Aufgaben in seiner Gesamtheit wahr. Der Aufsichtsrat kann unter diesen Umständen nicht erkennen, wie die Effizienz seiner Arbeit durch Ausschüsse gesteigert würde.

  • Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.1)

    Nach Beseitigung der in der Vergangenheit bestehenden Unsicherheiten im regulatorischen Umfeld hat der Aufsichtsrat mit Beschlussfassung vom 16. Dezember 2015 erstmals konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und wird diese Ziele bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen. Auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat wurde dabei verzichtet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass eine derartige Beschränkung gegenüber anderen Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht sachgerecht ist und es letztendlich der Hauptversammlung und ihrer Wahlfreiheit obliegt, die Kandidaten in den Aufsichtsrat zu wählen, die sie für am besten geeignet halten, ihre Interessen zu vertreten. Die konkreten Zielsetzungen des Aufsichtsrats sowie der Stand der Umsetzung werden im Corporate Governance Bericht der Gesellschaft veröffentlicht.

  • Berücksichtigung des stellvertretenden Vorsitzes bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2)

    Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht berücksichtigt, da der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende derzeit keine zusätzlichen Aufgaben wahrnimmt, die ihn gegenüber einem einfachen Mitglied des Aufsichtsrats stärker beanspruchen würden.

  • Ausrichtung der erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung (Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2)

    Die Hauptversammlung der United Internet AG hat am 21. Mai 2015 für das Geschäftsjahr 2015 und Folgejahre ein neues, vollumfänglich kodexkonformes Vergütungssystem (bestehend aus einer festen Vergütungskomponente sowie einem Sitzungsgeld) beschlossen und hat das bis dato bestehende Vergütungssystem (bestehend aus einer festen Vergütungskomponente sowie einer kurz- und langfristigen variablen Vergütungskomponente), das möglicherweise nicht vollständig auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne von Ziffer 5.4.6 Absatz 2 Satz 2 des Kodex ausgerichtet war, abgelöst.

  • Veröffentlichung der Berichte (Ziffer 7.1.2 Satz 4)

    Die United Internet AG hat den Bericht zum 1. Quartal 2015 sowie den Bericht zu den ersten 9 Monaten 2015 aus organisatorischen, innerbetrieblichen Gründen am 19. Mai 2015 bzw. 17. November 2015 veröffentlicht. Aus den gleichen Gründen wird der Bericht zum 1. Quartal 2016 am 17. Mai 2016 sowie der Bericht zu den ersten 9 Monaten 2016 am 15. November 2016 veröffentlicht.

Montabaur, den 5. März 2016

Für den Vorstand
Ralph Dommermuth

Für den Aufsichtsrat
Kurt Dobitsch