Corporate Governance Erklärung 2010

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der United Internet AG
Vorstand und Aufsichtrat der United Internet AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Die United Internet AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 bis auf folgende Ausnahmen entsprochen und wird diesen voraussichtlich auch weiterhin bis auf folgende Ausnahmen entsprechen:

  • Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (KODEX-ZIFFER 3.8)

    Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sieht das Aktiengesetz (AktG) nun vor, dass Vorstände bei D&O-Versicherungen einen obligatorischen Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur 1,5-fachen Höhe des Jahresfestgehalts zu übernehmen haben (§93 AktG). Für Aufsichtsratsmitglieder hingegen muss kein Selbstbehalt vereinbart werden (§116 AktG). Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt über das AktG hinaus, auch in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat einen entsprechenden Selbstbehalt zu vereinbaren.

    Die United Internet AG hat die Vorgaben des Gesetzgebers mit der Änderung der bestehenden D&O-Versicherungsverträge zum 1. Januar 2010 vollständig umgesetzt und erstmalig einen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder vereinbart. Auf einen Selbstbehalt für die Aufsichtsratmitglieder wurde verzichtet. United Internet ist grundsätzlich nicht der Ansicht, dass sich Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des United-Internet-Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt ändern.

  • Ausschüsse (KODEX-ZIFFER 5.3)

    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten soll, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt darüber hinaus, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bildet, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

    Der Aufsichtsrat der United Internet AG besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder befassen sich in ihrer Gesamtheit - neben ihren sonstigen Pflichten - auch mit den genannten Themen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sieht vor, Ausschüsse erst bei mehr als drei Aufsichtsratsmitgliedern einzurichten.

  • Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Kodex-Ziffer 5.4.6)

    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden.

    Solange der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht und keine Ausschüsse gebildet werden, berücksichtigt United Internet nur den Vorsitz des Aufsichtsrates gesondert.

  • Veröffentlichung der Berichte (KODEX-ZIFFER 7.1.2)

    Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Zwischenberichte binnen 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen.

    United Internet hat ihre Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2009 innerhalb des vom Deutsche Corporate Governance Kodex empfohlenen Zeitraums veröffentlicht. Der Halbjahresfinanzbericht 2010 wird - wie bereits vorab im Finanzkalender 2010 angekündigt - aus organisatorischen, innerbetrieblichen Gründen erst am 27. August 2010 veröffentlicht.

Montabaur, im März 2010

Für den Vorstand
Ralph Dommermuth

Für den Aufsichtsrat
Kurt Dobitsch